Aktuell: Sachstand zur Revision des bisherigen Kinderbildungsgesetzes

Gordan Dudas informiert über den aktuellen Sachstand zur Revision des KiBiz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie selbst mit großem Interesse verfolgt haben werden, hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner im letzten Jahr die Landesregierung beauftragt, eine grundlegende Revision des sogenannten Kinderbildungsgesetzes vorzubereiten. Wir Abgeordnete haben in einer langen Reihe von Einzelpunkten festgelegt, welche Aspekte dabei überprüft werden sollten. Außerdem sollten die Betroffenen zu Beteiligten werden. Da die Kinder in den Einrichtungen und in der Tagespflege wegen ihres Alters natürlich nicht direkt beteiligt werden konnten, musste der Weg gewählt werden, alle, die sich in irgendeiner Weise um sie kümmern, einzubeziehen: Es wurden Eltern befragt, Beschäftigte, Träger, Kommunen und weitere Betroffene.

Es gab Umfragen, Regionalkonferenzen und eine ganze Menge Einzelveranstaltungen. Auch ich habe Sie gemeinsam mit dem kinder- und jugendpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Jörg, bereits im Rahmen von zwei Veranstaltungen über den jeweiligen Planungsstand informiert und mit Ihnen über die Ausgestaltung eines veränderten KiBiz diskutiert. Das Verfahren war und ist sehr aufwändig, wurde aber bewusst gewählt, um die unterschiedlichen Erfahrungen auch zielführend in die Beratungen einfließen zu lassen. Deutlich wurde jedenfalls, dass diejenigen, die sich um die Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder kümmern durchaus unterschiedlicher Meinung sein können, obwohl alle mit den Interessen der Kinder argumentieren. Diese Erkenntnis dürfte Ihnen als Einrichtungsleitung durchaus bekannt vorkommen.

Als Abgeordneter Ihres Wahlkreises möchte ich Sie nun direkt über den Stand der Dinge informieren und Sie bitten, diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie an die Eltern der Einrichtung weiterzugeben. Dabei möchte ich mich auf die – aus meiner Sicht – wichtigsten Aspekte beschränken und Sie außerdem dazu einladen, gemeinsam die vorgesehenen Maßnahmen zu diskutieren und sich eine Meinung darüber zu bilden. Sollten Sie dazu Fragen oder Hinweise haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie lieber vorher den kompletten Gesetzentwurf lesen wollen, so können Sie ihn sich auch aus dem Internetangebot des Landtags unter www.landtag.nrw.de  herunterladen (direkt zum Dokument: Drucksachennummer 15/1929).

Zunächst zu unserem „KiBiz-Fahrplan“: Die hier vorgestellten Maßnahmen beschreiben die erste Stufe der KiBiz-Revision. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht und er soll Ende Juli 2011 beschlossen werden. Damit erreichen wir das angestrebte Ziel eines Inkrafttretens zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012. Parallel laufen bereits die Vorbereitungen für die zweite Revisionsstufe, in der grundlegendere Fragen wie zum Beispiel das Finanzierungssystem und die Sprachförderung angegangen werden. Doch zunächst die wichtigsten vorgesehenen Änderungen in Stufe 1 (August 2011):

 

Einstieg in die Beitragsfreiheit

Für mich und meine Fraktion steht eindeutig fest, dass Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind und daher die ganze Gesellschaft finanziell dafür aufkommen muss, genau wie bei den Schulen. Deshalb stellen wir zunächst das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Das wird allerdings nur der Einstieg sein,  Ziel ist die vollständige Gebührenfreiheit.

 

Bildungsqualität und Arbeitsplatz Kita

Die Qualität der frühkindlichen Bildung hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend aber ist vor allem bei den jungen Kindern, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht. Hierzu wurde uns von vielen Einrichtungen gemeldet, dass nicht genügend Zeit für die pädagogische Arbeit, die Vor- und Nachbereitung übrig bleibt und steigende Krankenstände in den Berufen der frühkindlichen Bildung als Alarmsignal gedeutet werden können. Vor allem der Zuwachs an Kindern unter drei Jahren und das Herausdrängen der Kinderpflegerinnen aus dem Berufsfeld wurden häufig als Ursachen genannt. Daher sieht der Gesetzentwurf einen landesseitigen Zuschuss für alle unter Dreijährigen vor. Dieser beträgt 1.000, 1.400 oder 1.800 Euro, je nachdem, ob das Kind 25, 35 oder 45 Stunden betreut wird. Von diesem Geld können Stunden finanziert werden, die von einer Kinderpflegerin oder einer höher qualifizierten Kraft erbracht werden. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Kindpauschalen konnte leider nicht erreicht werden, da hierfür eine Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände notwendig gewesen wäre. Ich hoffe, dass in den weiteren Gesprächen noch eine Verständigung erzielt wird, damit möglichst viel in den Einrichtungen erreicht wird. Das Land hat jedenfalls sein Versprechen gehalten und stellt nun 100 Mio. Euro für diese Maßnahme bereit.

 

Elternmitwirkung

Der besondere Auftrag an die frühkindliche Bildung ist eine gemeinsame Verantwortung von Eltern und Einrichtungen. Daher war es uns auch ein wichtiges Anliegen, hierfür Strukturen auf den Ebenen der Einrichtungen, der Jugendämter und des Landes vorzusehen. Hierfür wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, darüber hinaus ist eine finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Landeselternvertretung in Höhe von 10.000 Euro jährlich vorgesehen.

 

Kinder mit Behinderungen

Gemeinsames Ziel der rot-grünen Landesregierung ist es, mit einem übergreifenden Inklusionsplan die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Dies betrifft alle Lebens- und Politikbereiche, insbesondere aber auch alle Bildungsinstitutionen. Für diese Stufe der KiBiz-Revision waren uns aber zwei Sofortmaßnahmen für Kinder mit Behinderungen wichtig. So wurden bisher Behinderungen, die erst im laufenden Kindergartenjahr erkannt wurden, erst im folgenden Jahr entsprechend gefördert. Außerdem konnte es bei unter Dreijährigen Kindern mit Behinderungen dazu kommen, dass sie genau die gleichen Pauschalen bekamen wie Gleichaltrige ohne Behinderungen. Dies führte zum Teil dazu, dass diese Kinder keine Plätze bekamen. Diese beiden offensichtlichen Webfehler des Gesetzes haben wir behoben. In der nächsten Stufe wird es darum gehen, im Finanzierungssystem die Art und den Grad der Behinderung sowie das individuelle Alter des Kindes angemessen zu berücksichtigen.

 

Familienzentren

Familienzentren erfüllen besondere Aufgaben und müssen sich einem Zertifizierungsverfahren unterziehen. Aus Rückmeldungen aus diesen Einrichtungen und von Trägern wurde deutlich, dass die bisherige Förderung nicht ausreichte. Daher haben wir diese um 1.000 Euro erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten zukünftig 2.000 Euro mehr.

Dies sind nur die wichtigsten Punkte. Viele weitere kleine und größere Maßnahmen sind ebenfalls Bestandteil der ersten Revisionsstufe. Als Beispiel möchte ich nur die Klarstellung zur Gesundheitsförderung der Kinder erwähnen. Wie gesagt: Der komplette Entwurf kann im Internet eingesehen werden.

 

Weitere Maßnahmen

Über die engeren KiBiz-Fragen hinaus gibt es aber zwei weitere zentrale Vorhaben, die die Landesregierung bereits umsetzt: Bei Regierungsübernahme mussten wir feststellen, dass es in NRW rund 20.000 weniger Plätze für Kinder unter drei Jahren gab als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung geplant hatte. Darüber hinaus stellten viele Kommunen und Träger ihre Ausbauvorhaben ein, was unser Ziel, bis 2013 einen Rechtsanspruch zu gewährleisten, stark gefährdet. Nun werden wir nach den Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2010 noch einmal 100 Mio. Euro für eine Investitionsoffensive U3 in die Hand nehmen, um das Ziel so schnell wie möglich zu erreichen.

Eine weiteres Problem:  In einigen Kommunen des Landes wurden in jüngster Zeit überhaupt keine Jahrespraktikantinnen und –praktikanten in den Einrichtungen mehr eingestellt. Diese Situation gefährdet das enorm wichtige Berufsfeld, dessen Bedeutung sicherlich noch steigen wird. Noch in diesem Jahr soll die Lage mit einem Sonderprogramm entschärft werden.

Ich finde: Dies alles sind gute Nachrichten für die frühkindliche Bildung! Ich hoffe, dass nun Träger und Kommunen den Impuls der Landespolitik aufgreifen und ihrerseits eigene familienpolitische Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der frühkindlichen Bildung ergreifen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie mich über die weitere Entwicklung Ihrer Arbeit in der Einrichtung informieren würden.

Bis dahin mit herzlichen Grüßen,

Ihr Gordan Dudas

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